@geraldschreyer@mastodon.social
2026-04-09 11:36 UTC
@osterhase @sixtus
..und auch hier wäre ich dafür, dass die Erschleichung von Leistungen (z.B. Manipulation des Gaszählers, Überbrücken des Stromzählers) ein strafbewährtes Delikt ist und bleibt. Und das unabhängig davon, ob der EVU gemeinnützig ist oder nicht (es gibt für beides Fälle).
Replies (1)
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@osterhase@mastodon.social 2026-04-09 11:46
@geraldschreyer @sixtus Das ist schon so,allerdings sind für solche Werktätigen uneinbringliche Forderungen uneinbringlich&fertig,für Haftstrafen & der brimbamborium drum rum in Vorleistung zu gehen ist Quatsch,30 Jahre könnte man ihm ja hinterherlaufen,oder die Forderung verkaufen.