2026-04-09 11:46 UTC
@geraldschreyer @sixtus
Das ist schon so,allerdings sind für solche Werktätigen uneinbringliche Forderungen uneinbringlich&fertig,für Haftstrafen & der brimbamborium drum rum in Vorleistung zu gehen ist Quatsch,30 Jahre könnte man ihm ja hinterherlaufen,oder die Forderung verkaufen.
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