@geraldschreyer@mastodon.social
2026-04-09 11:26 UTC
@osterhase @sixtus
Die Anteilseigner, die hinter den ÖPNV-Firmen stecken sind in den wenigsten Fällen Privatunternehmen. In der Metropolregion Rhein-Neckar (RNV) beispielsweise sind dies die Landkreise und die kreisfreie Städte. Um ein anderes Beispiel zu geben: in Berlin sind dies die Länder Berlin und Brandenburg
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsverbund_Berlin-Brandenburg
Replies (2)
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@osterhase@mastodon.social 2026-04-09 11:31
@geraldschreyer @sixtus EVUs sind in der Regel auch der Kommune und bringen dort die Kohle die der ÖPNV nicht erwirtschaftet(macht ja auch Sinn)
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@dancing_goblin@mastodon.social 2026-04-09 12:39
@geraldschreyer @osterhase @sixtus die Kommunen sind aber auch die Betreiber der öffentlichen Parkplätze - und damit die Geschädigten beim Schwarzparken. Ich sehe wirklich keinerlei haltbares Argument, Begörderungserschleichung und Parkplatzerschleichung ungleich zu behandeln (außer vielleicht die Höhe des Schadens, die beim Schwarzparken i.d.R. höher ist).