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@geraldschreyer@mastodon.social

2026-04-09 11:26 UTC

@osterhase @sixtus Die Anteilseigner, die hinter den ÖPNV-Firmen stecken sind in den wenigsten Fällen Privatunternehmen. In der Metropolregion Rhein-Neckar (RNV) beispielsweise sind dies die Landkreise und die kreisfreie Städte. Um ein anderes Beispiel zu geben: in Berlin sind dies die Länder Berlin und Brandenburg https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsverbund_Berlin-Brandenburg

Replies (2)

  • @osterhase@mastodon.social 2026-04-09 11:31

    @geraldschreyer @sixtus EVUs sind in der Regel auch der Kommune und bringen dort die Kohle die der ÖPNV nicht erwirtschaftet(macht ja auch Sinn)

    Open ##1406018

  • @geraldschreyer @osterhase @sixtus die Kommunen sind aber auch die Betreiber der öffentlichen Parkplätze - und damit die Geschädigten beim Schwarzparken. Ich sehe wirklich keinerlei haltbares Argument, Begörderungserschleichung und Parkplatzerschleichung ungleich zu behandeln (außer vielleicht die Höhe des Schadens, die beim Schwarzparken i.d.R. höher ist).

    Open ##1406021