@dancing_goblin@mastodon.social
2026-04-09 12:39 UTC
@geraldschreyer @osterhase @sixtus die Kommunen sind aber auch die Betreiber der öffentlichen Parkplätze - und damit die Geschädigten beim Schwarzparken.
Ich sehe wirklich keinerlei haltbares Argument, Begörderungserschleichung und Parkplatzerschleichung ungleich zu behandeln (außer vielleicht die Höhe des Schadens, die beim Schwarzparken i.d.R. höher ist).
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