2026-04-22 14:09 UTC
Fortsetzung 2: Die Werkstatt bezahlt auch in die Rentenkasse und Krankenkasse als würde ich 80% vom deutschen Median verdienen, sodass ich in acht Jahren wenn ich lang genug in dem Werkstatt gearbeitet habe eine Erwerbsminderungsrente beziehen darf, die ungefähr das Doppelte wäre was ich über die Grundsicherung bekomme.
Bei einer Mindestlohn müsste diese Regelung noch existieren sodass die Leute nicht schlechter gestellt sind als vorher.
Replies (1)
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@alteNBnordpfalz@pfalz.social 2026-04-22 14:13
Fortsetzung 3: Zudem muss man bei einer Mindestlohn eine Steuererklärung machen die aktuell wegfällt. Für manche Leute mit Behinderungen würde das eine Bürde darstellen die sie ohne fremde Hilfe nicht schaffen können und nicht jeder bekommt eine Assistenzkraft. Darum würde ich eher einen Grundeinkommen für Beschäftigte in WfbMs bevorzugen, die auch überwiegend vom Staat getragen wird. Grundeinkommen kann sich dann nach der höhe des Mindestlohns bei Vollzeit richten.