2026-03-28 23:01 UTC
@NSWOfale@muenster.im Zunächst gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Für immer sollte man Personenstandsurkunden, Kaufverträge von Immobilien, ggf. Erbscheine, Testamente, etc aufheben.
Replies (1)
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@NSWOfale@muenster.im 2026-03-29 20:40
@Konafets@norden.social Danke! Ja, klar, alles was Urkunde ist, bleibt. Aber es gibt so eine Grauzone zwischen Familienstammbuch und Tankquittung... ;-) Z.B. habe ich in einem Fall sehr viele Arztrechnungen u.ä. gehabt, in denen auch Diagnosen standen. Das habe ich zwar auch weggeworfen, aber vorher nach potenziell Vererblichem durchgesehen.